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BVerwG, 27.02.1961 - VI CB 42.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1959 - 2 A 69/58
- BVerwG, 27.02.1961 - VI CB 42.60
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- BVerwG, 04.11.1960 - VI CB 57.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.02.1961 - VI CB 42.60
Sollte sich hierzu aus dem Verwaltungsgerichtsgesetz für Rheinland-Pfalz eine Frage ergeben haben, so gehört sie dem auslaufenden Recht an und ist deshalb nicht mehr klärungsbedürftig(Beschluß vom 4. November 1960 - BVerwG VI CB 57.58 - mit weiteren Nachweisen).Ob aber das für eine Feststellungsklage erforderliche Interesse vorliegt, ist jeweils von den tatsächlichen Umständen des einzelnen Falles abhängig; diese Frage geht über den Einzelfall nicht hinaus und entbehrt deshalb der grundsätzlichen Bedeutung(Beschluß vom 4. November 1960 - BVerwG VI CB 57.58 -).
- BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57
Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1961 - VI CB 42.60
Im übrigen würde die Frage, ob ein solches Interesse dann vorliegt, wenn es sich um die Entscheidung über eine Vorfrage handelt, die für ein anderes Verfahren von Bedeutung ist (vgl. hierzu bereite BVerwGE 4, 177; 6, 347 [BVerwG 20.05.1958 - I C 193/57]; 9, 196; 10, 274), [BVerwG 28.04.1960 - III C 103/58]in diesem Revisionsverfahren nicht zu klären sein, weil das Berufungsgericht mit Recht davon ausgegangen ist, das Feststellungsinteresse ergebe sich schon daraus, daß die Beklagte fortdauernde Wirkungen des von ihr behaupteten Beamtenverhältnisses ihres Ehemannes für sich in Anspruch nimmt. - BVerwG, 28.04.1960 - III C 103.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.02.1961 - VI CB 42.60
Im übrigen würde die Frage, ob ein solches Interesse dann vorliegt, wenn es sich um die Entscheidung über eine Vorfrage handelt, die für ein anderes Verfahren von Bedeutung ist (vgl. hierzu bereite BVerwGE 4, 177; 6, 347 [BVerwG 20.05.1958 - I C 193/57]; 9, 196; 10, 274), [BVerwG 28.04.1960 - III C 103/58]in diesem Revisionsverfahren nicht zu klären sein, weil das Berufungsgericht mit Recht davon ausgegangen ist, das Feststellungsinteresse ergebe sich schon daraus, daß die Beklagte fortdauernde Wirkungen des von ihr behaupteten Beamtenverhältnisses ihres Ehemannes für sich in Anspruch nimmt.
- BVerwG, 06.05.1960 - VII C 57.59
Auszug aus BVerwG, 27.02.1961 - VI CB 42.60
Im übrigen würde die Frage, ob ein solches Interesse dann vorliegt, wenn es sich um die Entscheidung über eine Vorfrage handelt, die für ein anderes Verfahren von Bedeutung ist (vgl. hierzu bereite BVerwGE 4, 177; 6, 347 [BVerwG 20.05.1958 - I C 193/57]; 9, 196; 10, 274), [BVerwG 28.04.1960 - III C 103/58]in diesem Revisionsverfahren nicht zu klären sein, weil das Berufungsgericht mit Recht davon ausgegangen ist, das Feststellungsinteresse ergebe sich schon daraus, daß die Beklagte fortdauernde Wirkungen des von ihr behaupteten Beamtenverhältnisses ihres Ehemannes für sich in Anspruch nimmt. - BVerwG, 20.05.1958 - VI C 274.57
Rechtsschutzbedürfnis eines Klägers beim Übergang von der Anfechtungsklage zum …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1961 - VI CB 42.60
Im übrigen würde die Frage, ob ein solches Interesse dann vorliegt, wenn es sich um die Entscheidung über eine Vorfrage handelt, die für ein anderes Verfahren von Bedeutung ist (vgl. hierzu bereite BVerwGE 4, 177; 6, 347 [BVerwG 20.05.1958 - I C 193/57]; 9, 196; 10, 274), [BVerwG 28.04.1960 - III C 103/58]in diesem Revisionsverfahren nicht zu klären sein, weil das Berufungsgericht mit Recht davon ausgegangen ist, das Feststellungsinteresse ergebe sich schon daraus, daß die Beklagte fortdauernde Wirkungen des von ihr behaupteten Beamtenverhältnisses ihres Ehemannes für sich in Anspruch nimmt. - BVerwG, 22.11.1956 - V C 58.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.02.1961 - VI CB 42.60
Im übrigen würde die Frage, ob ein solches Interesse dann vorliegt, wenn es sich um die Entscheidung über eine Vorfrage handelt, die für ein anderes Verfahren von Bedeutung ist (vgl. hierzu bereite BVerwGE 4, 177; 6, 347 [BVerwG 20.05.1958 - I C 193/57]; 9, 196; 10, 274), [BVerwG 28.04.1960 - III C 103/58]in diesem Revisionsverfahren nicht zu klären sein, weil das Berufungsgericht mit Recht davon ausgegangen ist, das Feststellungsinteresse ergebe sich schon daraus, daß die Beklagte fortdauernde Wirkungen des von ihr behaupteten Beamtenverhältnisses ihres Ehemannes für sich in Anspruch nimmt. - BVerwG, 20.05.1958 - I C 193.57
Auszug aus BVerwG, 27.02.1961 - VI CB 42.60
Im übrigen würde die Frage, ob ein solches Interesse dann vorliegt, wenn es sich um die Entscheidung über eine Vorfrage handelt, die für ein anderes Verfahren von Bedeutung ist (vgl. hierzu bereite BVerwGE 4, 177; 6, 347 [BVerwG 20.05.1958 - I C 193/57]; 9, 196; 10, 274), [BVerwG 28.04.1960 - III C 103/58]in diesem Revisionsverfahren nicht zu klären sein, weil das Berufungsgericht mit Recht davon ausgegangen ist, das Feststellungsinteresse ergebe sich schon daraus, daß die Beklagte fortdauernde Wirkungen des von ihr behaupteten Beamtenverhältnisses ihres Ehemannes für sich in Anspruch nimmt. - BVerwG, 03.02.1961 - VI B 49.60
Revisionszulassung im Beamtenrecht - Unterschiedliche Behandlung von …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1961 - VI CB 42.60
An der durch § 137 BRRG geschaffenen Rechtslage hat sich auch durch das Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung nichts geändert(Beschluß vom 3. Februar 1961 - BVerwG VI B 49.60 -). - BVerwG, 24.11.1960 - II C 321.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.02.1961 - VI CB 42.60
Denn auch diese Maßnahmen hätten allenfalls nur zur Begründung eines Landesbeamtenverhältnisses führen können und waren regionaler Natur, so daß eine Revisibilität nicht in Betracht kommt (vgl.Urteil vom 24. November 1960 - BVerwG II C 321.57). - BVerwG, 16.02.1954 - I B 72.53
Auszug aus BVerwG, 27.02.1961 - VI CB 42.60
Ob in dieser Hinsicht unter der Geltung früherer verwaltungsgerichtlicher Verfahrensvorschriften wegen deren Fassung Anlaß zu Zweifeln bestanden hat (vergleiche z.B. § 24 südd. VGG; Eyermann-Fröhler, VGG, Anm. 1 c zu § 24; BVerwGE 1, 80; OVG Lüneburg AS 9, 416 [419]), kann deshalb unerörtert bleiben, weil es sich jedenfalls um eine Frage, auslaufenden Rechts handeln würde, die zu einer Zulassung der Revision nicht führen könnte. - BVerwG, 16.01.1961 - II CB 92.60
- BVerwG, 12.10.1959 - VI B 50.59
Rechtsmittel